ERSTATTUNG

GESETZLICH VERSICHERTE

Ärztliche Rezepte können Sie bei mir leider nicht einlösen. Heilpraktiker-Leistungen können allerdings von den Krankenkassen als freiwillige Leistung  übernommen werden. Fragen Sie dort bitte nach den konkreten Bedingungen nach!


PRIVAT VERSICHERTE / ZUSATZVERSICHERUNG FÜR HP

Private Versicherungen übernehmen anteilig die Kosten für Behandlungen eines Heilpraktikers. Wichtig ist hierbei die Berufsbezeichnung 'Heilpraktiker' in den Vereinbarungen und nicht 'Arzt' oder ähnliches.

Bitte setzen Sie sich vorab mit ihrer Versicherung in Verbindung und informieren Sie sich über die Leistungen ihres Tarifs! Während wir Heilpraktiker in unserer Honorargestaltung grundsätzlich frei sind, beziehen sich manche Versicherungen auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) aus dem Jahre 1985. Diese sind seit nunmehr über 30 Jahren nicht an die Preisentwicklung angepasst und unterscheiden sich von den tatsächlichen Honoraren teils erheblich.

Unbesehen von dem Erstattungsverhalten Ihrer Versicherung, bleiben die Forderungen aus unserer Honorarvereinbarung  in vollem Umfang bestehen und müssen von Ihnen selbst beglichen werden.

Gern erstelle ich Ihnen einen Kostenvoranschlag, den Sie vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Versicherung einreichen können.